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Die Regelförderung

Unter diesem Begriff sind jährlich wiederkehrende Termine zur Abgabe von Mitgliedermeldungen zu verstehen.

Alle Angaben müssen aus Gründen der Rechtssicherheit mit der Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten versehen sein. 

15. Januar

Abgabetermin für die Bestandserhebung des Stadtverbandes der Chöre, Musik- und Karnevalsvereine:

Der vom Kulturamt der LHS Stuttgart erstellte Bogen ist bis zum 15. Januar eines jeden Jahres an die Sängerjugend im Wilhelm-Hauff-Chorverband zu senden. Neben den Angaben zur aktiven Mitgliederzahl werden Erhebungen zu fördernden Mitgliedern (passive Mitglieder) und Instrumentalistengruppen durchgeführt.

15. Januar

Abgabetermin der Mitgliedermeldung des Schwäbischen Chorverbandes:

Diese werden gemeinsam mit den Bestandsmeldungen des Stadtverbandes ausgegeben und sind somit ebenfalls bis zum 15. Januar eines jeden Jahres an die Sängerjugend des Wilhelm-Hauff-Chorverbandes zu senden.

28. Februar

Abgabefrist für die Bausteinbögen:

Diese in zwei Teile gegliederte Erhebung (Erfassung der Aktivitäten des abgelaufenen Jahres, Planungen für das laufende Jahr) fördert die jeweiligen Aktivitäten. Die Angaben müssen die Geschäftsstelle der Sängerjugend bis zum 28. Februar eines jeden Jahres erreicht haben.   

31. Oktober

Abgabetermin für die Mitgliedermeldung der Sängerjugend:

Diese ist stets bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres für das darauf folgende Jahr schriftlich an die Geschäftsstelle der Sängerjugend zu leiten.

 

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