Weitere Fördermöglichkeiten

Für Aktivitäten wie den Kauf von Musikinstrumenten, Konzerte und Fortbildungen, besondere musikalische Projekte und internationale Jugendbegegnungen können Zuschüsse gewährt werden. Nachteil: Die Gelder sind im Vorfeld nicht planbar und für jedes Projekt oder der Anschaffung von Musikinstrumenten müssen Anträge bei möglichen Fördergebern gestellt werden.

Wie bei der regelmäßigen Förderung gilt auch hier: Anträge und eingereichte Belege müssen von einem Zeichnungsberechtigten unterschrieben sein.

Gut geplant ist halb gewonnen:
Um es potentiellen Geldgebern so einfach wie möglich zu machen, sollte eine angedachte Aktivität (Projekt, Fortbildungsmaßnahme, etc.) gut begründet sein. In vielen Fällen ist ein Projekt- und Kostenplan einzureichen, aus dem die wesentlichen Ziele und Vorgehensweisen erkennbar sind.

1. Zuschussanträge beim Schwäbischen Chorverband

30. März ist Stichtag für unsere Mitgliedsvereine

Der 30. März eines jeden Jahres ist der wichtigste Termin für alle Zuschüsse des Schwäbischen Chorverbands (SCV). Alljährlich müssen bis zum 30. März auf der Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverbandes alle Anträge/Kostenvoranschläge eingegangen sein, für die nach den Richtlinien Zuschüsse gewährt werden können. Der Antrag wird geprüft und der Antragsteller erhält einen Zwischenbescheid.

Im einzelnen geht es dabei um folgende Zuschüsse:

  1. Konzerte von Erwachsenen-, Kinder-, Jugend- und jungen Chören
  2. Anschaffung von Instrumenten und wertvollem Notenmaterial
  3. Reparaturkosten von Instrumenten ab einer bestimmten Höhe
  4. Bezuschussung von internationalen Kontakten

Weiter zu den Zuschussinformationen des Schwäbischen Chorverbands e.V.

2. Zuschüsse über den Stadtverband der Chöre, Musik- und Karnevalsvereine

15. Oktober ist Stichtag für unsere Mitgliedsvereine

Im musikalischen Bereich bietet der Stadtverband eine breite Palette von Zuschüssen an. Neben der Co-Finanzierung von Musikinstrumenten sind dies vor allem Notenblätter, welche in der Anschaffung meist teuer sind und von anderen Fördergebern nur sehr selten bezuschusst werden.

Darüber hinaus können Belege von bereits getätigten Anschaffungen eingereicht werden.

Belegkopien der angeschafften Instrumente oder des Notenmaterials müssen mit der Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres bei der Sängerjugend eingegangen sein. Berücksichtigt werden Rechnungen, die Maßnahmen vom 01. Oktober des zurückliegenden Jahres bis zum 30. September des laufenden Jahres belegen.

3. Drittmittel von und über den Stadtjugendring Stuttgart

15.12. ist Stichtag für Anträge des Folgejahrs für den Landesjugendplan

Anträge an den Landesjugendplan Baden-Württemberg

Maßnahmen, Projekte, Seminare und Fortbildungen fördert der Landesjugendplan. Anträge an den Landesjugendplan werden von der Sängerjugend über den Stadtjugendring beim Land Baden-Württemberg eingereicht. Die Förderung erfolgt anteilig oder nach festen Sätzen. Eigenmittel in Höhe von mindestens 25 % müssen einkalkuliert werden. Bei der Antragsabgabe dürfen die Maßnahmen, Projekte usw. noch nicht begonnen haben. Die Anträge sind an die Geschäftsstelle der Sängerjugend zu richten. Diese sichtet die Anträge und leitet sie an den Stadtjugendring weiter. 
Anträge über die Sängerjugend an den Stadtjugendring Stuttgart
Für die verschiedensten pädagogischen Vorhaben kann ein Antrag über die Sängerjugend beim Stadtjugendring Stuttgart gestellt werden. Die Vergabe erfolgt dort durch einen Ausschuss, der mehrmals im Jahr tagt. Gefördert werden vor allem innovative und interkulturelle Maßnahmen, Projekte und Seminare, aber auch internationale Jugendbegegnungen mit mindestens fünftägiger Dauer. Die Förderquote beträgt bis zu 30 % der Gesamtkosten, wobei andere öffentliche Zuschüsse ausgeschöpft sein müssen. Die Antragstellung ist ganzjährig möglich. Auch diese Anträge sind an die Geschäftsstelle der Sängerjugend zu richten, die sie dann mit einer Stellungnahme an den Stadtjugendring weiterleitet.

Der Stadtjugendring bietet zu Förderfragen regelmäßig Fortbildungen an.
Weiter zum Internetangebot des Stadtjugendring Stuttgart e.V.